Rechnungswesen
Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
Der Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Zum einen kann eine steuerliche Beratung nur erfolgreich sein, wenn sie auf verlässlichen Informationen basiert. Zum anderen bildet die Ausschöpfung handels- und/oder steuerrechtlicher Vorschriften die Basis für eine optimierte Steuerbelastung. Gleichzeitig gilt es, Nachteile im Besteuerungsverfahren zu vermeiden und strafrechtliche Risiken auszuschließen.
laufende Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung
Die laufende Finanzbuchhaltung dient nicht nur dazu, gesetzliche Buchführungspflichten zu erfüllen. Das Rechnungswesen ist vor allem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir verbuchen nicht nur Ihre Geschäftsvorfälle, sondern analysieren auch regelmäßig alle Zahlen der Finanzbuchführung, sodass schon unterjährig Probleme Ihres Unternehmens erkannt und gelöst sowie Steuergestaltungsaktivitäten angegangen werden können.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Lohnbuchhaltung umfasst ein sehr breites Spektrum von Einzelaufgaben, da neben steuerrechtlichen Vorschriften auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Detailkenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind unerlässliche Voraussetzung.
Wollen Sie diese komplexen Aufgaben nicht selbst bewältigen oder wollen Sie Ihre Verwaltungstätigkeiten auf diesem Gebiet so gering wie möglich halten, helfen wir Ihnen gerne mit unserem, an Ihren speziellen Bedürfnissen ausgerichteten Leistungsangebot.