Steuerliche Beratung
Erstellung von Steuererklärungen
Wir erstellen Steuererklärungen für jegliche Steuerarten: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer und andere. Ebenso erstellen wir Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Erklärungen zur Feststellung von Bedarfswerten (Grundbesitzwerte, gemeine Werte von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften), Feststellung von Einheitswerten, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen.
bei Unternehmensgestaltungen (Rechtsformwahl, Umwandlungen)
Bei der Rechtsformwahl müssen viele Aspekte ins Kalkül gezogen werden. Dabei sind die steuerlichen Folgen der Rechtsformwahl häufig zweitrangig. Es geht vielmehr um den Schutz des Privatvermögens und die Finanzierung des unternehmerischen Vorhabens. Wir finden entsprechend Ihrer Präferenzen die passende Struktur für Ihre unternehmerische Tätigkeit.Wirtschaftliche Funktionen eines Unternehmens werden zur Abgrenzung von Haftungs- und Verantwortungsbereichen vielfach durch eigenständige Gesellschaften abgebildet. Dadurch entstehen Unternehmensstrukturen, die überwacht und regelmäßig an aktuelle Erfordernisse angepasst werden müssen. Insbesondere bei Gesellschaften die Verluste erleiden, müssen frühzeitig Wege gefunden werden, um Verlustverrechnungspotentiale zeitnah zu nutzen.
bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung (Nachfolgeplanung)
Niemand setzt sich gerne mit seinem Tod auseinander. Die Vermögens- und Unternehmensnachfolge stellt uns alle vor besondere Herausforderungen: Manchmal geht es nur darum, sein Vermögen mit einer möglichst niedrigen Schenkung- und Erbschaftsteuerbelastung an die nächste Generation zu übergeben. Bei Unternehmern sind die Fragen ungleich komplexer, weil das Hauptinteresse darin liegt, dass das unternehmerische Lebenswerk und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Manchmal stehen Familienmitglieder für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung nicht zur Verfügung, sodass andere Wege gefunden werden müssen. Häufig ist zur Steueroptimierung der Aufbau neuer Unternehmensstrukturen geboten, womit gleichzeitig ertragsteuerliche Fragestellungen verbunden sind. Aufgrund der komplexen Gesetzeslage des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts zeigen wir Ihnen mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl individuelle Gestaltungsspielräume auf. Dafür ist es notwendig, rechtzeitig die richtigen Schritte zu unternehmen.
Begleitung von Betriebsprüfungen
Wir begleiten Betriebsprüfungen von Beginn an bis zur Schlussbesprechung und erforderlichenfalls bis zur Führung von Rechtsbehelfen. Diesen Service bieten wir nicht nur unseren Mandanten an, die laufend von uns beraten werden. Sie können uns auch hinzuziehen, wenn Sie bislang noch kein Mandant waren und sich gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung wehren wollen.
Prüfung von Steuerbescheiden, Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten
Nicht selten stellen wir bei der Prüfung von Steuerbescheiden Fehler fest. Häufig müssen Steuerbescheide wegen anhängiger Gerichtsverfahren offengehalten werden. Wir führen für Sie die notwendigen Rechtsbehelfe und setzen damit Ihr Recht durch.Finanzgerichtsverfahren sind die Ausnahme, aber nicht immer vermeidbar. Wir bemühen uns durch die Führung von Rechtsbehelfen zunächst eine vernünftige Einigung mit den Finanzbehörden zu erreichen.